Unser erfahrenes Team, unterstützt Sie im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen auch bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen.
Unser Arbeitsbereich beschränkt sich z.Z. auf den Landkreis MOL, LOS und den Landkreis Barnim. Wir möchten die Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen Vielfalt der eigenen Lebenssituation unterstützen. Es ist unser Ziel die Kinder in ihrem gewohnten Lebensumfeld zu betreuen und Sie als pflegende Eltern zu entlasten. So wertschätzend wie wir Ihrer Arbeit gegenüberstehen, so vertrauensvoll möchten wir mit Ihnen zusammenarbeiten. |
Die von uns betreuten Kinder / Jugendlichen werden in der Gestaltung oder Verinnerlichung ihres Alltags unterstützt d.h. zum Beispiel wird das Zurechtfinden in der gewohnten und ungewohnten Umgebung trainiert und vertieft. Wir bieten das gemeinsame Kochen und / oder Anleiten oder Beaufsichtigen des Essens an.
Ich bin ein Experte auf meinem Gebiet. Aber ohne mein Team wäre ich heute nicht da, wo ich bin. Ich liebe es, mit Gleichgesinnten zusammenzuarbeiten und mit meiner Leidenschaft und Kompetenz meine Ziele zu verwirklichen. |
Kostenlose Beratung | Individuelles Angebot | Pflegeberatung & Fördermittel |
Unser Team hat immer ein offenes Ohr für Sie und
berät Sie gern. |
Erhalten Sie von uns Ihren Wünschen entsprechend
Ihr persönliches Angebot mit individueller Schwerpunktlage. |
Unser Team kommt zu Ihnen nach Hause
und führt eine individuelle Beratung inkl. aller Fördermöglichkeiten durch. |
1. Pflegegeld ab Pflegegrad 2 ( formloser Antrag genügt ) |
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Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der jeweiligen Anträge und begleiten bei der z. Z. telefonischen Begutachtung durch den MDK ( bei gesetzlich Versicherten ) oder Mediproof ( bei privat Versicherten ). | • 1.1. Pflegegeld von mtl. 316,00 € bei PG 2 • 1.2. Pflegegeld von mtl. 545,00 € bei PG 3 • 1.3. Pflegegeld von mtl. 728,00 € bei PG 4 • 1.4. Pflegegeld von mtl. 901,00 € bei PG 5 |
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*PG = Pflegegrad seit 01.01.2017 |
2. Pflegesachleistungen |
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Werden Sie durch einen ambulanten Pflegedienst in der Häuslichkeit betreut, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI auch auf Leistungen der Tages – und Nachtpflege. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten, bis zum jeweiligen Höchstbetrag, dieser ist abhängig von der Höhe des festgestellten Pflegegrades. Anspruch auf Sachleistungen haben Versicherte, die mindestens den PG 2 besitzen. | • 2.1. Pflegesachleistung mtl. 689,00 € bei PG 2 • 2.2. Pflegesachleistung mtl. 1.298,00 € bei PG 3 • 2.3. Pflegesachleistung mtl. 1.612,00 € bei PG 4 • 2.4. Pflegesachleistung mtl. 1.995,00 € bei PG 5 |
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*PG = Pflegegrad seit 01.01.2017 |
3. Betreuungs – und Entlastungsleistungen |
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag in Höhe von mtl. 125,00 €, ab Pflegegrad 2 sogar zusätzlich zum Pflegegeld oder in Umwandlung von bis zu 40 % des nicht genutzten Betrages aus den Sachleistungen. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann durch anerkannte Anbieter nach Landesrecht abgerechnet werden, um Sie und Ihre Angehörigen zu unterstützen. Sie müssen die 125,00 € nicht mtl. aufbrauchen. Sie sollten aber darauf achten, dass der Anspruch (bis zu 1.500,00 € jährlich) am 30.06. des Folgejahres verfällt.
Meine Arbeit ist meine Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden Tag. Sie bringt mich dazu, an jeder neuen Herausforderung zu wachsen und so neue Ziele zu erreichen.
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Wir sind ein anerkannter Anbieter und bitten Sie darauf zu achten, dass sie einen Pflegevertrag und einen Leistungsnachweis erhalten. Sie haben auch jederzeit die Möglichkeit Ihre Krankenkasse um einen Nachweis über die abgerechneten Leistungen zu bitten. |
4. Kombinationspflege |
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Benötigen Sie Pflege durch einen Pflegedienst und durch personelle Pflege zum Beispiel durch Angehörige, können Sie die Kombinationspflege beantragen.
Hier ist es wichtig zu wissen – das Pflegegeld wird erst rückwirkend ausgezahlt. Wenn Sie zum Beispiel 70 % der Pflegesachleistungen genutzt haben, haben sie noch Anspruch auf 30 % des Pflegegeldes. |
5. Verhinderungspflege |
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Auch Pflegepersonen benötigen Zeit, um sich selbst zu entspannen, haben eigene Termine oder Urlaub. Damit sie als Pflegebedürftiger auch in dieser Zeit optimal versorgt sind, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.’Wir unterstützen Sie gern bei der Wahrnehmung der Verhinderungspflege und beraten Sie hierzu.
Im Rahmen der Verhinderungspflege kann die zu pflegende Person aber auch vollstationär also im Heim versorgt werden oder von einem ambulanten Pflegedienst. |
Wichtige Features:
• mindestens Vorliegen des Pflegegrades 2 |
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*VHPFL = Verhinderungspflege |
6. Kurzzeitpflege |
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Eine kurze Auszeit oder ein Tapetenwechsel. Selbst erkrankt ? Die Kurzzeitpflege kann für beide Parteien in Veränderungsphasen eine sichere Betreuungsform und eine Entlastung der Situation darstellen.
Scheuen Sie sich nicht den bis zu 56 Tage dauernden Anspruch bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. |
Wichtige Features:
• max. bis 56 Tage möglich |
Über michMein Name ist Anke Rother, ich bin verheiratet und Mutter zweier Kinder. Seit mehreren Jahren unterstütze ich bei der Beratung zu Pflegegraden und bei der Beantragung von Pflegeleistungen bei Ihrer Krankenkasse. Auch bei der Beantragung von Mutter – Kind – Kuren, Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur Rente oder Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht, stehen wir Ihnen als Team fachspezifisch zur Verfügung. |
Wir sind mehr als nur ein Haufen Experten: Bei uns arbeiten kluge Köpfe als Team zusammen. |
Wir unterstützen und beraten Sie zu den Leistungen der Pflegekasse, stellen mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf Pflegegeld, begleiten Sie bei der Begutachtung durch den MDK
( Medizinischer Dienst der Krankenkassen ) und dem eventuellen Widerspruchsverfahren. Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt.
Gemeinsam ermöglichen wir Ihnen durch unsere Unterstützung im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen ab Pflegegrad 1, ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben in Ihrem gewohnten Lebensumfeld.
Lernen Sie uns im persönlichen und für Sie kostenlosen Gespräch kennen. Lassen Sie sich hierbei gern von einer Person des Vertrauens begleiten. Gemeinsam analysieren wir den individuellen Betreuungsbedarf und finden den für Sie passenden Alltagsbetreuer.
Schneller, stressiger Alltag ! Es ist erstaunlich, wie gerade die kleinen Dinge manchmal besonders viel Zeit in Anspruch nehmen.
Was nicht zu diesen Dingen gehören sollte: einen Termin buchen ! Du kannst daher deine Reservierung direkt auf meiner Website vornehmen, wann immer es dir am besten passt. |
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Wir wachsen gemeinsam. Bei uns ist niemand allein. Regelmäßige Fall- und Teambesprechungen geben dir die Möglichkeit deine Ideen einzubringen.
Bei der familiengerechten Dienstplangestaltung haben Juliane und ich stets ein offenes Ohr für dich.
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Zur Zeit nehmen wir nur Initiativbewerbungen als Alltagsbegleiter / -in , Betreuungsassistent /-in , Pflegehelfer / -in und Hauswirtschafter / -in entgegen.
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